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Krankenkassen: Der Beitragssatz steigt voraussichtlich bald wieder |
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[25.08.2010] - Der allgemeine Beitragssatz für gesetzlich Versicherte steigt voraussichtlich ab dem 1.1.2011 von derzeit 14,9 auf 15,5 Prozent. Arbeitnehmer zahlen künftig 8,2 Prozent ihres Bruttolohns (vorher 7,9 Prozent), der Arbeitgeber trägt 7,3 Prozent (vorher 7,0 Prozent).
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Eine Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus (Änderung der Rechtsprechung) |
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[25.08.2010] - Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Juni 2010 III R 34/09 ist ein Kind, das auf einen Ausbildungsplatz wartet oder sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet, auch für die Monate beim Kindergeldberechtigten als Kind zu berücksichtigen, in denen es einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht.
Nach bisheriger Rechtsprechung war ein Kind, das in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder während des Wartens auf einen Ausbildungsplatz einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachging, für die Monate der Vollzeiterwerbstätigkeit nicht als Kind zu berücksichtigen. Der BFH war der Auffassung, das Kind habe sich in diesen Monaten wegen der eigenen Einkünfte nicht in einer für eine Berufsausbildung typischen Unterhaltssituation befunden, die eine Entlastung der Eltern durch Kindergeld rechtfertige.
Diese Rechtsprechung hat der BFH aufgegeben.
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Arbeitszimmer: BFH gibt Lehrern Recht |
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[29.07.2010] - Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17. September 2009 ernste Zweifel an der Verfassungsmässigkeit der Änderung zum Arbeitszimmer von 2007 geäussert. Ein Arbeitszimmer war seitdem nur noch dann absetzbar, wenn es der einzige Arbeitsplatz des Steuerpflichtigen überhaupt ist. Hiergegen hatte ein Lehrerehepaar geklagt und im Eilverfahren vor dem BFH Recht bekommen. Eine endgültige Entscheidung ist hierdurch jedoch noch nicht gefallen. Diese liegt nun beim Bundesverfassungsgericht. Ein Einspruch der Steuerpflichtigen wegen der Nichtansetzung der Arbeitszimmer ist zur Zeit jedoch selten nötig, da die Finanzämter diesen Punkt unter die Vorläufigkeit des § 165 AO gestellt haben.
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